FaMi-Siegel für Unternehmen in Nordostniedersachsen
Stand: 19. Oktober 2026
1. Einleitung
1.1 Ziel der Auszeichnung
Die Auszeichnung „Ausgezeichnet familienfreundlich 2025–2027 - FaMi-Siegel für Unternehmen in Nordostniedersachsen“ zeichnet Arbeitgeber aus, die sich in besonderem Maße für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf einsetzen.
Ziel ist es:
- Transparenz über soziale Unternehmensleistungen zu schaffen
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu fördern
- eine objektive und nachvollziehbare Bewertung zu ermöglichen
1.2 Rechtsrahmen
Die Auszeichnung basiert auf:
- klar definierten, öffentlich einsehbaren Kriterien
- unabhängigen Prüfverfahren
- einem standardisierten Auswertungsprozess
1.3 Träger und Struktur
Verantwortlich ist die Gemeinschaftsinitiative Familiensiegel in Nordostniedersachen:
Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V.
DGB Region Niedersachsen-Mitte
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Industrie- und Handelskammer Lüneburg Wolfsburg
Leuphana Universität Lüneburg
Überbetrieblicher Verbund Frau & Wirtschaft Lüneburg.Uelzen e.V.
Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg
2. Geltungsbereich
Das Siegel richtet sich an Arbeitgeber aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordostniedersachsen.
3. Verfahren
3.1 Ablauf
- Antragstellung
- Vorprüfung (Vollständigkeit)
- Auswertung durch unabhängige Prüfstelle
- Erstellung Prüfbericht
- Vor Ort oder Online-Gespräch mit AG und Personalvertretung
- Entscheidung Gremium der Gemeinschaftsinitiative FaMi-Siegel
- Vergabe der Auszeichnung (befristet)
3.2 Gültigkeit
Laufzeit: maximal 3 Jahre; aktueller Aktionszeitraum 2025 - 2027
3.3 Entzug
Die Auszeichnung kann entzogen werden bei:
- falschen Angaben
- erheblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen
- Verstößen gegen gesetzliche Mindeststandards
4. Bewertungsmodell
Die Antragsteller füllen einen öffentlich einsehbaren Fragebogen aus und mailen ihn mit den erforderlichen Nachweisen an die Prüfstelle.
4.1 Punktesystem
- Gesamt: 55 Punkte für Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten, 50 Punkte für kleinere Unternehmen
- erforderliche Punktzahl: 28 Punkte bzw. 25
- zusätzlich: Erfüllung aller Mindestkriterien, schriftliche und mündliche Darlegung von
- Motivation und besonderen familienfreundlichen Maßnahmen
4.2 Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung erfolgt anhand:
- Fragebögen
- eingereichter Dokumente
- persönliches Gespräch
5. Mindestanforderungen (KO-Kriterien)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften
- keine bekannten schwerwiegenden Verstöße
- grundlegende Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
6. Kriterienkatalog - Fragebogen
Wenn mehr als ein Punkt vergeben werden kann, richtet sich die Anzahl der vergebenen Punkte nach der Qualität des jeweiligen Merkmals.
I. Unternehmenskultur (13 Punkte)
Interne Kommunikation 3
Externe Kommunikation 3
Ansprechpartner/in für Familie und Beruf 1
Familienfreundlichkeit in Unternehmensleitbild 0 (nur zur Info)
Geschlechtergerechtigkeit 3
Förderung einer familienorientierten Unternehmenskultur 3
II. Arbeitszeit (6 Punkte)
alternative Arbeitszeitmodelle 3
Umsetzung der Arbeitszeitwünsche 1
Rückkehr- oder Aufstockungsmöglichkeiten aus Teilzeit 1
familienfreundliche Arbeitszeitregelungen für Führungskräfte 1 (nur AG >20 AN)
III. Arbeitsorganisation (9 Punkte)
Rücksicht auf familiäre Verpflichtungen 3
Home Office 1
Kinderbetreuung am Arbeitsplatz 2
Freistellungs- und Urlaubsregelungen über gesetzliche Ansprüche hinaus 1
Dauer Elternzeit 0 (nur zur Info)
Angebote Väter 2
IV. Wiedereinstieg (4 Punkte)
Info Elternzeit/Pflegezeit an Beschäftigte 1
Planung Elternzeit/Pflegezeit 1
besondere Arbeitszeitmodelle für den Wiedereinstieg 1
Arbeit während der Elternzeit/Pflegezeit 1
V. Personalentwicklung (7 Punkte)
Vereinbarkeit von Familie und Beruf Bestandteil von Personalgesprächen 1
Personalentwicklungsangebot lebensphasenorientiert 2
familienfreundliche Qualifizierungsmöglichkeiten 1 (nur AG >20 AN)
familien-/lebensphasenorientierte Führungskräfteentwicklung 1 (nur AG >20 AN)
Unterstützung Führungskräfte Umsetzung von Familienfreundlichkeit 2 (nur AG >20 AN)
VI: Service für Familien (14 Punkte)
Unterstützung Suche nach Kinderbetreuung 2
Angebote Überbrückung Kinderbetreuung Ferien 3
betrieblich unterstützte Kinderbetreuung 3
Info Themenfeld Pflege 3
Geldwerte Leistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 3
VII. Stärke in der Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen (2 Punkte)
Gesamtpunkte 55 für Arbeitgeber >20 AN
Gesamtpunkte 50 für Arbeitgeber <20 AN
7. Prüfmethodik
7.1 Prüfgrundsätze
Die Prüfung erfolgt:
- unabhängig
- objektiv
- nachvollziehbar
Die Prüfung der Unternehmen, die Bewertung der eingereichten Nachweise sowie ein persönliches Gespräch (online oder vor Ort) erfolgen durch eine vom Bewerber um das FaMi-Siegel unabhängige Prüfinstanz, dies ist der Überbetrieblicher Verbund Frau & Wirtschaft Lüneburg.Uelzen e.V. und das Gleichstellungsbüro der Leuphana Universität Lüneburg.
7.2 Prüfverfahren
- Dokumentenanalyse
- standardisierte Bewertung durch einen einheitlichen Fragebogen
- Interview mit Unternehmensvertretern/-innen
7.3 Prüfbericht
Der Prüfbericht umfasst:
- Punktebewertung
- Begründung
- Empfehlung
8. Vergabegremium „Gemeinschaftsinitiative Familiensiegel Nordostniedersachsen“
Das Gremium ist unabhängig. Die Unabhängigkeit wird durch die regionalen Institutionen der Gemeinschaftsinitiative sichergestellt. Er besteht aus:
- Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V.
- DGB Region Niedersachsen-Mitte
- Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
- Industrie- und Handelskammer Lüneburg Wolfsburg
- Leuphana Universität Lüneburg
- Überbetrieblicher Verbund Frau & Wirtschaft Lüneburg.Uelzen e.V.
- Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg
8.1 Aufgaben
- Entscheidung über Auszeichnung
- Sicherstellung der Einhaltung der Kriterien
8.2 Entscheidungsprinzip
- keine freie Beurteilung
- gebunden an Prüfbericht und Punktesystem
8.3 Beschwerden
Beschwerden gegen die Entscheidungen der Prüfstelle oder des Vergabegremiums sind an die Geschäftsstelle der Gemeinschaftsinitiative zu richten. Diese prüft die vorgebrachten Einwände mit der Prüfstelle und dem Vergabegremium. Die endgültige Entscheidung trifft das Vergabegremium mit Stimmenmehrheit aufgrund der Kriterien.
9. Kommunikation und Nutzung der Auszeichnung
9.1 Verwendung der Auszeichnung
Unternehmen dürfen die Auszeichnung nutzen:
- für Marketingzwecke
- in der Außendarstellung
9.2 Voraussetzungen
nur während gültiger Laufzeit
9.3 Missbrauch
Bei missbräuchlicher Nutzung droht:
- Entzug der Auszeichnung
10. Qualitätssicherung
- regelmäßige Überprüfung des Systems
- Anpassung der Kriterien
- Feedback von Unternehmen
11. Inkrafttreten
Dieser Kriterienkatalog ist in Kraft.

